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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Geltungsbereich, Unternehmerstatus

1. Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen zwischen KeyInspect Gebäudeservice („Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.

2. Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.

3. Mit Erteilung eines Auftrags – auch mündlich, in Textform oder durch konkludentes Verhalten – erkennt der Auftraggeber diese AGB als verbindlichen Vertragsbestandteil an.

4. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.

§ 2 Vertragsunterlagen, Leistungsumfang

1. Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge: a) individuell vereinbarte Regelungen, b) Angebot / Auftragsbestätigung, c) diese AGB.

2. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der konkret vereinbarten Leistungsbeschreibung.

§ 3 Leistungsabgrenzung

Nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere: Bauendreinigung / Grundreinigung, Fassaden- oder Graffitireinigung, Beseitigung von Altverschmutzungen, Schimmel- oder Spezialdesinfektion, Schädlingsbekämpfung, Gefahrstoff- oder Sondermüllbehandlung. Material- oder Oberflächenempfindlichkeiten sind vor Beginn in Textform mitzuteilen.

§ 4 Ausführung und Weisungen

1. Der Auftragnehmer bestimmt Personal, Arbeitsorganisation und Einsatzplanung eigenverantwortlich.

2. Weisungen des Auftraggebers sind nur zulässig, soweit sie den vereinbarten Leistungsumfang nicht verändern.

3. Zusatz- oder Änderungsleistungen bedürfen der Vereinbarung in Textform.

§ 5 Mitwirkungspflichten, Zugänglichkeit, Wartezeiten

1. Der Auftraggeber stellt die Zugänglichkeit der zu reinigenden Bereiche sicher.

2. Sind Bereiche nicht zugänglich, entfällt die Leistungspflicht für diesen Termin.

3. Wartezeiten oder Mehraufwand, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet; mindestens 30 Minuten je Einsatz.

§ 6 Arbeitsmittel

Wasser, Strom und übliche Entsorgungsmöglichkeiten stellt der Auftraggeber kostenfrei bereit.

§ 7 Schlüssel

Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 12. Folgekosten werden nur ersetzt, soweit sie erforderlich und verhältnismäßig sind.

§ 8 Beanstandungen (Rügeobliegenheit)

1. Offenkundige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen.

2. Bei Wochenend- oder Feiertagseinsätzen spätestens bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages.

3. Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, wird widerleglich vermutet, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.

§ 9 Abnahme bei Werkleistungen

Wird eine Abnahme verlangt und eine Frist von 5 Werktagen gesetzt (bei geringfügigen Leistungen mindestens 2 Werktage), gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein konkreter Mangel benannt wird.

§ 10 Nachbesserung

1. Vor Minderung oder Ersatzvornahme ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

2. Ersatzvornahmen ohne Fristsetzung sind unzulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich zwingend zulässig.

§ 11 Vergütung, Zahlungsbedingungen

1. Preise verstehen sich netto zzgl. MwSt.

2. Rechnungen sind innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug fällig.

3. Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB (9 Prozentpunkte über Basiszinssatz im B2B).

4. Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

5. Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Leistung bis zum vollständigen Ausgleich aller offenen Forderungen auszusetzen.

§ 12 Haftung (Deckungssumme 5.000.000 €)

1. Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

2. Bei einfacher Fahrlässigkeit nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

3. Die Haftung ist je Schadenereignis begrenzt auf: Personenschäden: 5.000.000 €, Sachschäden: 5.000.000 €, Vermögensschäden: 5.000.000 €.

§ 13 Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 6 Wochen, kann jede Partei kündigen.

§ 14 Laufzeit und Kündigung

1. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen 12 Monate.

2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.

3. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

§ 15 Preisanpassung

1. Bei Laufzeiten über 3 Monate kann eine Anpassung erfolgen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Lohnkosten, Mindestlohn, Tariflohn, Materialkosten) wesentlich ändern.

2. Die Anpassung wird mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt und nachvollziehbar begründet.

3. Erhöht sich die netto Vergütung um mehr als 8 % innerhalb von 12 Monaten, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit 4 Wochen Frist zu.

§ 16 Dokumentation

Fotodokumentation ist zulässig, soweit datenschutzrechtlich erlaubt. Dokumente werden grundsätzlich nach 90 Tagen gelöscht.

§ 17 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Neustadt an der Weinstraße.

§ 18 Schlussbestimmungen

Unwirksame Bestimmungen werden durch gesetzliche Regelungen ersetzt.

KeyInspect Gebäudeservice (Kevin Janzen)
Stand: 02.03.2026

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