Teil A – Allgemeine Bestimmungen (gelten für alle Kunden)
§ 1 Geltungsbereich
- Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Verträge über Reinigungs- und Gebäudedienstleistungen sowie Grünpflegeleistungen zwischen KeyInspect Gebäudeservice, Kevin Janzen („Auftragnehmer") und dem Auftraggeber.
- Ist der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten ergänzend die Regelungen in Teil B.
- Ist der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB, gelten ergänzend die Regelungen in Teil C. Im Falle eines Widerspruchs zwischen Teil A und Teil C gehen die Regelungen in Teil C vor.
- Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer deren Geltung ausdrücklich in Textform bestätigt.
§ 2 Vertragsschluss, Einbeziehung der AGB
- Diese AGB werden dem Auftraggeber vor Vertragsschluss zugänglich gemacht (z. B. als Hinweis und Verlinkung im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder durch Aushändigung vor Ort) und gelten mit Erteilung des Auftrags als anerkannt.
- Der Vertrag kommt zustande, indem der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers annimmt oder der Auftragnehmer eine Anfrage des Auftraggebers (telefonisch, per E-Mail, über das Kontaktformular oder vor Ort) durch Auftragsbestätigung in Textform annimmt.
- Der Auftragnehmer bestätigt den Vertragsschluss gegenüber Verbrauchern auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail).
§ 3 Vertragsunterlagen, Leistungsumfang
- Maßgeblich sind in folgender Reihenfolge: a) individuell vereinbarte Regelungen, b) Angebot/Auftragsbestätigung, c) diese AGB.
- Der Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus der konkret vereinbarten Leistungsbeschreibung.
§ 4 Leistungsabgrenzung
Nicht geschuldet sind ohne ausdrückliche Vereinbarung insbesondere: Bauendreinigung/Grundreinigung, Fassaden- oder Graffitireinigung, Beseitigung von Altverschmutzungen, Schimmel- oder Spezialdesinfektion, Schädlingsbekämpfung, Gefahrstoff- oder Sondermüllbehandlung. Material- oder Oberflächenempfindlichkeiten sind vor Beginn in Textform mitzuteilen.
§ 5 Ausführung und Weisungen
- Der Auftragnehmer bestimmt Personal, Arbeitsorganisation und Einsatzplanung eigenverantwortlich.
- Weisungen des Auftraggebers sind nur zulässig, soweit sie den vereinbarten Leistungsumfang nicht verändern.
- Zusatz- oder Änderungsleistungen bedürfen der Vereinbarung in Textform.
§ 6 Mitwirkungspflichten, Zugänglichkeit, Wartezeiten
- Der Auftraggeber stellt die Zugänglichkeit der zu reinigenden Bereiche sicher.
- Sind Bereiche nicht zugänglich, entfällt die Leistungspflicht für diesen Termin; § 7 Abs. 3 (Ausfallpauschale) bleibt anwendbar.
- Wartezeiten oder Mehraufwand, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden nach tatsächlichem Zeitaufwand berechnet, mindestens 30 Minuten je Einsatz.
§ 7 Terminvereinbarung, Absage und Verschiebung von Terminen
- Termine werden zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber einvernehmlich vereinbart und nach Möglichkeit fest eingeplant.
- Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Termins durch den Auftraggeber ist kostenfrei möglich, wenn sie spätestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin in Textform erfolgt.
- Bei kurzfristigeren Absagen oder bei Nichtzugänglichkeit des Objekts zum vereinbarten Termin (§ 6) kann der Auftragnehmer eine angemessene Ausfallpauschale berechnen. Die Höhe der Ausfallpauschale wird im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung festgelegt und orientiert sich am typischerweise entstehenden Aufwand (insbesondere reservierte Personalkapazität und Anfahrt).
- Dem Auftraggeber bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden oder Aufwand nicht oder in wesentlich geringerer Höhe als die Ausfallpauschale entstanden ist; in diesem Fall ist nur der nachgewiesene geringere Betrag zu zahlen.
- Muss der Auftragnehmer einen vereinbarten Termin aus wichtigem Grund (z. B. Krankheit, Personalausfall, höhere Gewalt) absagen oder verschieben, wird der Auftraggeber hierüber unverzüglich informiert; es wird zeitnah ein Ersatztermin angeboten. Dem Auftraggeber entstehen hierdurch keine Mehrkosten.
- Bei regelmäßigen Reinigungsterminen (Dauerauftrag) gelten Absätze 2 bis 5 für jeden einzelnen Termin entsprechend, soweit im Angebot nicht abweichend vereinbart.
§ 8 Arbeitsmittel
Wasser, Strom und übliche Entsorgungsmöglichkeiten stellt der Auftraggeber kostenfrei bereit.
§ 9 Schlüssel
Bei Schlüsselverlust haftet der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 12. Folgekosten werden nur ersetzt, soweit sie erforderlich und verhältnismäßig sind.
§ 10 Preise und Zahlungsbedingungen
- Preise gegenüber Geschäftskunden verstehen sich, sofern nicht anders vereinbart, netto zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
- Preise gegenüber Privatkunden werden als Gesamtpreis einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
- Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 10 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
- Bei Zahlungsverzug gilt: a) gegenüber Geschäftskunden ein Verzugszins von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie eine Verzugspauschale von 40,00 € je verspäteter Zahlung (§ 288 Abs. 2 und Abs. 5 BGB); b) gegenüber Privatkunden ein Verzugszins von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
- Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, ist der Auftragnehmer nach vorheriger Ankündigung in Textform mit angemessener Frist berechtigt, weitere Leistungen bis zum vollständigen Ausgleich der offenen Forderungen auszusetzen.
- Ergibt die Berechnung nach Zeitaufwand oder vereinbartem Pauschalpreis für einen einzelnen Einsatz einen geringeren Betrag als den nachfolgenden Mindestauftragswert (insbesondere bei kleineren Einzelaufgaben mit nur kurzer Ausführungszeit), wird unabhängig vom vereinbarten Stundensatz oder Pauschalpreis der Mindestauftragswert in Rechnung gestellt. Der Mindestauftragswert beträgt 54,95 € netto je Einsatz; gegenüber Privatkunden entspricht dies einem Gesamtpreis von derzeit 65,39 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Der Mindestauftragswert wird dem Auftraggeber vor Auftragserteilung im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung mitgeteilt.
- Bei Einzelaufträgen mit einem Auftragswert ab 1.500,00 € brutto (z. B. Grundreinigung, Bauendreinigung, umfangreiche Sonderleistungen) ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 30 % des Auftragswerts zu verlangen. Die Anzahlung wird mit Auftragsbestätigung fällig; der Restbetrag nach Leistungserbringung gemäß Absatz 3. Der Auftragnehmer ist erst nach Eingang der Anzahlung zur Leistungserbringung verpflichtet. Bei Verbrauchern bleibt das Widerrufsrecht gemäß § 29 unberührt; im Falle des Widerrufs wird eine geleistete Anzahlung nach Maßgabe der Widerrufsbelehrung erstattet.
§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
§ 12 Haftung – Grundsatz
- Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
- Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch einfache Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. Die konkreten Haftungshöchstgrenzen ergeben sich aus § 20 (Geschäftskunden) bzw. § 27 (Privatkunden).
- Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
§ 13 Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt ruhen die Leistungspflichten. Dauert die Störung länger als 6 Wochen, kann jede Partei den Vertrag kündigen.
§ 14 Dokumentation
Fotodokumentation ist zulässig, soweit datenschutzrechtlich erlaubt. Dokumente werden grundsätzlich nach 90 Tagen gelöscht.
§ 15 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Teil B – Zusätzliche Bestimmungen für Geschäftskunden
(Dieser Teil gilt nur, wenn der Auftraggeber Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.)
§ 16 Anwendungsbereich
Die folgenden Regelungen gelten ergänzend zu Teil A ausschließlich im Verhältnis zu Geschäftskunden.
§ 17 Beanstandungen (Rügeobliegenheit)
- Offenkundige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Leistungserbringung, in Textform anzuzeigen.
- Bei Wochenend- oder Feiertagseinsätzen spätestens bis 12:00 Uhr des nächsten Werktages.
- Unterbleibt die fristgerechte Anzeige, wird widerleglich vermutet, dass die Leistung vertragsgemäß erbracht wurde.
§ 18 Abnahme bei Werkleistungen
Wird eine Abnahme verlangt und eine Frist von 5 Werktagen gesetzt (bei geringfügigen Leistungen mindestens 2 Werktage), gilt die Leistung als abgenommen, sofern kein konkreter Mangel benannt wird. Der Auftraggeber wird bei Fristsetzung auf diese Folge ausdrücklich hingewiesen.
§ 19 Nachbesserung
- Vor Minderung oder Ersatzvornahme ist dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.
- Ersatzvornahmen ohne Fristsetzung sind unzulässig, es sei denn, sie sind gesetzlich zwingend zulässig.
§ 20 Haftungshöchstgrenzen
Die Haftung des Auftragnehmers nach § 12 Abs. 2 ist je Schadensereignis der Höhe nach begrenzt auf (Deckungssumme): Personenschäden 5.000.000 €, Sachschäden 5.000.000 €, Vermögensschäden 5.000.000 €.
§ 21 Laufzeit und Kündigung
- Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, beträgt die Mindestlaufzeit bei Dauerschuldverhältnissen 12 Monate.
- Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Laufzeitende gekündigt wird.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§ 22 Preisanpassung
- Bei Laufzeiten über 3 Monate kann eine Anpassung erfolgen, wenn sich wesentliche Kostenfaktoren (insbesondere Lohnkosten, Mindestlohn, Tariflohn, Materialkosten) wesentlich ändern.
- Die Anpassung wird mindestens 30 Tage vorher in Textform angekündigt und nachvollziehbar begründet.
- Erhöht sich die Nettovergütung um mehr als 8 % innerhalb von 12 Monaten, steht dem Auftraggeber ein Sonderkündigungsrecht mit 4 Wochen Frist zu.
§ 23 Änderung des Leistungsumfangs bei Dauerverträgen
- Der vereinbarte Leistungsumfang (insbesondere Reinigungsintervalle, Flächen und Leistungsarten) ist Grundlage der Personal- und Einsatzplanung des Auftragnehmers.
- Eine Reduzierung des Leistungsumfangs durch den Auftraggeber ist mit einer Frist von 6 Wochen zum Ende eines Kalenderquartals in Textform möglich, soweit die Reduzierung insgesamt nicht mehr als 25 % des vereinbarten Auftragsvolumens (bezogen auf die monatliche Nettovergütung) innerhalb von 12 Monaten beträgt.
- Darüber hinausgehende Reduzierungen gelten als Teilkündigung und sind nur unter Einhaltung der Kündigungsfristen gemäß § 21 zum Ende der Vertragslaufzeit möglich.
- Erweiterungen des Leistungsumfangs werden einvernehmlich in Textform vereinbart; § 22 (Preisanpassung) bleibt unberührt.
§ 24 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist – soweit gesetzlich zulässig – Neustadt an der Weinstraße.
Teil C – Zusätzliche Bestimmungen für Privatkunden (Verbraucher)
(Dieser Teil gilt nur, wenn der Auftraggeber Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist, also zu privaten Zwecken handelt.)
§ 25 Anwendungsbereich
Die folgenden Regelungen gelten ergänzend zu Teil A ausschließlich im Verhältnis zu Privatkunden und gehen entgegenstehenden Regelungen in Teil A vor.
§ 26 Mängelrechte (gesetzliche Gewährleistung)
- Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte ohne Einschränkung. Eine Pflicht zur unverzüglichen Mängelanzeige besteht für Privatkunden nicht.
- Es wird empfohlen, Mängel zeitnah anzuzeigen, damit eine schnelle Nachbesserung erfolgen kann; dies ist jedoch keine Voraussetzung für die Geltendmachung der gesetzlichen Rechte.
§ 27 Haftungshöchstgrenzen
Die Haftung des Auftragnehmers nach § 12 Abs. 2 ist je Schadensereignis der Höhe nach begrenzt auf (Deckungssumme): Personenschäden 5.000.000 €, Sachschäden 5.000.000 €, Vermögensschäden 5.000.000 €. § 12 Abs. 1 (unbeschränkte Haftung für Leben, Körper, Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit) bleibt hiervon unberührt.
§ 28 Laufzeit und Kündigung bei Dauerverträgen
- Bei Dauerschuldverhältnissen (regelmäßige Erbringung von Reinigungs- oder Pflegeleistungen) kann eine Mindestvertragslaufzeit von bis zu 24 Monaten vereinbart werden; die konkrete Laufzeit wird im Angebot bzw. der Auftragsbestätigung festgelegt.
- Nach Ablauf der vereinbarten Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, sofern er nicht gekündigt wird. Der Vertrag kann danach jederzeit mit einer Frist von einem Monat zum Ende der jeweils laufenden Abrechnungsperiode gekündigt werden.
- Eine Kündigung zum Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestlaufzeit ist mit einer Frist von einem Monat möglich.
- Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
- Kündigungen bedürfen der Textform, z. B. per E-Mail an office@keyinspect-service.de.
§ 29 Widerrufsrecht
- Schließen Sie als Verbraucher einen Vertrag mit uns telefonisch, per E-Mail, über unser Kontaktformular oder außerhalb unserer Geschäftsräume (z. B. bei Ihnen vor Ort) ab, steht Ihnen das gesetzliche Widerrufsrecht gemäß der nachstehenden Widerrufsbelehrung (Anlage 1) zu.
- Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Ausführung der Dienstleistung bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, schulden Sie im Falle eines wirksamen Widerrufs Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen (Einzelheiten siehe Widerrufsbelehrung).
- Für den Widerruf können Sie das Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden; dies ist jedoch nicht vorgeschrieben.
§ 30 Hinweis zur Verbraucherstreitbeilegung
Wir sind aufgrund unserer Unternehmensgröße (§ 36 Abs. 3 VSBG) nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, und nehmen an einem solchen Verfahren derzeit nicht teil.
KeyInspect Gebäudeservice (Kevin Janzen) · Stand: 14.07.2026
Anlage 1 – Muster-Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
KeyInspect Gebäudeservice, Kevin Janzen, Peter-Koch-Straße 18, 67435 Neustadt an der Weinstraße, Telefon: 06321 9159993, E-Mail: office@keyinspect-service.de
mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular (Anlage 2) verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Anlage 2 – Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An:
KeyInspect Gebäudeservice, Kevin Janzen
Peter-Koch-Straße 18
67435 Neustadt an der Weinstraße
E-Mail: office@keyinspect-service.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*):
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Bestellt am (*): _______________
Name des/der Verbraucher(s): _______________________________
Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier): _______________________________
Datum: _______________
(*) Unzutreffendes streichen.